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NEUTRAL, ERFAHREN, UNABHÄNGIG

Studie zu Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seit 1945 im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz

ULRICH WEBER/ JOHANNES BAUMEISTER 3. März 2023

Triggerwarnung

Wenn Sie das lesen, sorgen Sie dafür, dass jemand Vertrautes in der Nähe ist. Lesen Sie die Studie nicht, wenn Sie dies belasten könnte.


Pressekonferenz am Freitag, 3. März 2023, 11 Uhr
im Intercity Hotel Mainz

Vorstellung der Studie zu Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seit 1945 im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz

Triggerwarnung

Wenn Sie das lesen, sorgen Sie dafür, dass jemand Vertrautes in der Nähe ist. Lesen Sie diesen Bericht nicht, wenn Sie dies belasten könnte.


MITTEILUNG vom 24.02.2023

Zeit und Raum für Antworten

… wie kann es sein, dass die Bistumsleitung trotz klarer Indizien für eine Täterschaft Priestern ein unerschütterliches Vertrauen entgegenbringt? Wie kann es sein, dass das Umfeld von von sexuellem Missbrauch Betroffenen die Taten mit ansonsten „gutem seelsorgerischen Wirken“ aufwiegt und relativiert? Diese Fragen haben wir bereits im Herbst 2020 bei der Zwischenbilanz zur Studie bewusst gestellt. Jetzt ist Zeit und Raum für die Antworten.

Vorstellung der Studie zu Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seit 1945 im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz

am Freitag, 3. März 2023, 11 Uhr, in Mainz

Die Pressekonferenz wird auf den Webseiten:

als Live-Stream zu verfolgen sein und bleibt im Nachgang als Video einige Zeit abrufbar.
Nach der Pressekonferenz stellen wir die Studie auf unseren Websites zum Download zur Verfügung.

PRESSEMITTEILUNG vom 20.09.2022
Abschlusstermin für die Mainzer EVV-Studie steht fest

PRESSEMITTEILUNG vom 07.10.2020
Struktureller Missbrauch auf breiter Ebene

Erfahren, Verstehen, Vorsorgen – EVV

Eine umfassende und unabhängige Aufklärung zu Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz im Zeitraum ab 1945 bis heute.


Was sind die Ziele:

Die Untersuchung befasst sich mit drei zentralen Fragestellungen, auf die Antworten gefunden werden sollen:

  • Gibt es konkrete Rahmenbedingungen/Strukturen im Bistum Mainz, die die Ausübung sexueller Gewalt befördert bzw. nicht verhindert haben?
  • Wie wurde mit Fällen sexueller Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Mainz umgegangen?
  • Haben im Bistum Mainz von 1945 bis heute bisher unbekannte Fälle von sexuellem Missbrauch stattgefunden?

Wer kann/soll sich melden – Vertraulichkeit wird gewährleistet:

  • Betroffene von sexueller Gewalt;
  • Unmittelbares persönliches Umfeld von Betroffenen (bspw. Familie, Mitschüler);
  • Mitglieder, Mitarbeiter und Verantwortliche in der (Pfarr-)Gemeinde;
  • Mitarbeiter und Verantwortliche des Bistums;
  • Mitarbeiter und Verantwortliche in Institutionen des Bistums (bspw. Schule, Internat, Caritas);
  • Weitere Zeugen und Wissensträger.

– nicht abschließend –

Welche Informationen (Eigenes Erleben und/oder Kenntnis durch Dritte) werden herangezogen:

  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von sexueller Gewalt;
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von Anzeigen und Meldungen, bspw. an Verantwortliche der Einrichtung, der (Pfarr-)Gemeinde, Verantwortliche im Bistum, staatliche Stellen, Dritte;
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung zum Umgang/Fortgang mit diesen Anzeigen/Meldungen;
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von Rahmenbedingungen im regionalen/persönlichen Umfeld der Taten, die die Ausübung sexueller Gewalt befördern konnten;
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von Rahmenbedingungen innerhalb der Instituts-, Gemeinde-, Dekanats- und/oder Bistumsleitung, die die Ausübung sexueller Gewalt befördern konnten.

– nicht abschließend –

Ihr Ulrich Weber, Rechtsanwalt

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0941 7060631
Ulrich Weber Rechtsanwalt
Harzstraße 22 I 93057 Regensburg


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