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Eine offene und ehrliche Aufklärung der Missbrauchs- und Misshandlungsfälle im Verantwortungsbereich des Bistums Regensburg.

Eine umfassende und unabhängige Aufklärung zu sexuellem Missbrauch und Taten massiver Gewalt in allen Erscheinungsformen, insbesondere massiver sexualisierter bzw. physischer Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Regensburg im Zeitraum ab 1945 bis heute.

Was sind die Ziele:
Die Untersuchung befasst sich mit zwei zentralen Fragestellungen, auf die Antworten gefunden werden sollen:

  • Haben im Bistum Regensburg von 1945 bis heute Fälle von sexuellem Missbrauch und massiver physischer Gewalt stattgefunden?
  • Wie wurde mit Fällen sexueller Missbrauch und massiver physischer Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Regensburg umgegangen?

Wer kann/soll sich melden – Vertraulichkeit wird gewährleistet:

  • Betroffene von sexueller und/oder massiver physischer Gewalt
  • Unmittelbares persönliches Umfeld von Betroffenen (bspw. Familie, Mitschüler)
  • Mitglieder, Mitarbeiter und Verantwortliche in der (Pfarr-)Gemeinde
  • Mitarbeiter und Verantwortliche des Bistums
  • Mitarbeiter und Verantwortliche in Institutionen des Bistums (bspw. Kinderheim, Schule, Internat)
  • Weitere Zeugen und Wissensträger

– nicht abschließend –

Welche Informationen (Eigenes Erleben und/oder Kenntnis durch Dritte) werden herangezogen:

  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von sexueller und/oder massiver physischer Gewalt
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung von Anzeigen und Meldungen, bspw. an Verantwortliche der Einrichtung, der (Pfarr-)Gemeinde, Verantwortliche im Bistum, staatliche Stellen, Dritte
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung im regionalen/persönlichen Umfeld der Taten, zum Umgang/Fortgang mit diesen Anzeigen/Meldungen durch Dritte
  • Berichte über jegliche Wahrnehmung innerhalb der Instituts-, Gemeinde-, Dekanats- und/oder Bistumsleitung, zum Umgang/Fortgang mit diesen Anzeigen/Meldungen

– nicht abschließend –

Ihr Ulrich Weber, Rechtsanwalt

Berufsrechtliche Regelungen: § Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), § Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union, § Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § Fachanwaltsordnung (FAO) Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen werden. Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg © ULRICH WEBER RECHTSANWALT 2023